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Der/die Obmann/Obfrau führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Der/
die Schriftführer/in unterstützt den/die Obmann/Obfrau bei der Führung der
Vereinsgeschäfte.
Der/die Obmann/Obfrau vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen
des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/
Obfrau und des Schriftführers/der Schriftführerin, in Geldangelegenheiten
(vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der
Kassierin.
Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des/der Obmanns/Obfrau,
des Schriftführers/der Schriftführerin oder des Kassiers/der Kassierin ihre
Stellvertreter/innen.